COMPLIANCE & GOVERNANCE

 

Aktuelle Themen

  • In einer Zeit, in der Wirtschaftskriminalität zunimmt und Unternehmen auf der ganzen Welt grossen Risiken ausgesetzt sind, wird die Bedeutung von Criminal Compliance immer dringlicher. Betrug, Erpressung, Geldwäsche, Insiderhandel, Insolvenzdelikte, Konkurrenzausspähung, Wirtschaftsspionage, Korruption, Produktpiraterie, Kartellabsprachen, Unterschlagung – die Liste der Wirtschaftsverbrechen ist lang und vielfältig. Und die Auswirkungen auf betroffene Unternehmen sind fatal: finanzielle Verluste, Mehraufwand für Ermittlungen und Folgemassnahmen, Reputationsschäden, Existenzbedrohung und möglicherweise sogar Schadenersatzforderungen. Nicht selten gehen Wirtschaftsdelikte auch mit personellen Konsequenzen einher.

    Im Jahr 2022 haben Schweizer Gerichte 78 Fälle von Wirtschaftskriminalität beurteilt, was einem Anstieg von zehn Fällen im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Deliktsummen beliefen sich dabei auf insgesamt 581 Millionen Franken, was einem Anstieg von 14 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr entspricht. Besonders besorgniserregend ist, dass fast drei Viertel des Gesamtschadens öffentliche Institutionen zu verkraften hatten.

    Angesichts dieser alarmierenden Zahlen ist es unerlässlich, dass Unternehmen sich proaktiv mit dem Thema Criminal Compliance auseinandersetzen. Criminal Compliance bezieht sich auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und ethischer Standards zur Verhinderung von Wirtschaftskriminalität innerhalb eines Unternehmens.

  • Das Kunsthaus Zürich hat einen bedeutenden Schritt im Bereich der Provenienzforschung unternommen und setzt damit neue Massstäbe für ethisches Handeln in Museen. Durch die Einführung von Compliance-Massnahmen werden die ethischen Richtlinien für Museen des internationalen Museumsrats (ICOM) sowie die Washingtoner Prinzipien von 1998 und deren Folgeerklärung von Terezín von 2009 anerkannt. Diese Schritte sind entscheidend, um die Herkunft von Kunstwerken zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie rechtmäßig erworben wurden.

    Die zentralen Compliance-Elemente, die dabei zur Anwendung kommen, sind:

    1. Proaktives Vorgehen und professionelle Prüfstandards: Das Kunsthaus Zürich geht proaktiv vor und setzt auf professionelle Prüfstandards sowie Qualitätsstandards, um sicherzustellen, dass die Provenienzforschung mit höchster Sorgfalt durchgeführt wird.

    2. Faire und gerechte Lösungen: Bei substantiierten Hinweisen auf unrechtmässigen Besitz werden faire und gerechte Lösungen angestrebt. Das Kunsthaus Zürich verfolgt das Ziel, potenziell gestohlene oder unrechtmässig erworbene Kunstwerke ihren rechtmäßigen Eigentümern zurückzugeben.

    3. Mehr Ressourcen und verbesserte Transparenz: Um diesen Prozess zu unterstützen, werden mehr Ressourcen bereitgestellt und die Transparenz verbessert. Dies ermöglicht eine effektivere Provenienzforschung und trägt dazu bei, mögliche Unregelmäßigkeiten aufzudecken.

    4. Unabhängige internationale Expertenkommission: Eine unabhängige internationale Expertenkommission unterstützt die Provenienzforschung des Kunsthauses Zürich. Durch die Zusammenarbeit mit Experten aus verschiedenen Fachbereichen wird eine fundierte und objektive Überprüfung der Herkunft von Kunstwerken gewährleistet.

    Mit diesen Compliance-Massnahmen setzt das Kunsthaus Zürich nicht nur ein wichtiges Zeichen für ethisches Handeln im Bereich der Provenienzforschung, sondern stärkt auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität seiner Sammlung. Es ist ein Beispiel dafür, wie Museen ihrer Verantwortung gerecht werden können, die Herkunft von Kunstwerken zu überprüfen und einen fairen und transparenten Umgang mit potenziell problematischen Fällen zu gewährleisten.

  • In den Entscheidungsgremien einer Gesellschaft, wie Verwaltungsräten (VR) und Geschäftsleitungen (GL), stehen Compliance und Nachhaltigkeit zunehmend im Fokus. Einheitliche Werte, die im Interesse und zum Wohle des Unternehmens verfolgt werden, sind dabei von entscheidender Bedeutung. Auch wenn Compliance und Nachhaltigkeit auf unterschiedlichen Grundlagen beruhen, so müssen sie doch als untrennbare Bestandteile der Unternehmensführung betrachtet werden.

    Einheitliche Werte als Grundlage

    In einer Welt, in der Unternehmen zunehmend von komplexen rechtlichen Anforderungen und ethischen Herausforderungen konfrontiert werden, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen einheitliche Werte und Standards festlegen. Diese Werte dienen als Leitlinien für das Verhalten aller Mitarbeiter und Stakeholder und sind unerlässlich für langfristigen Erfolg und nachhaltige Entwicklung.

    Compliance als Fundament der Nachhaltigkeit

    Während Nachhaltigkeit sich auf die langfristige Erhaltung von Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft konzentriert, bezieht sich Compliance auf die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und internen Richtlinien. Trotz ihrer unterschiedlichen Ausgangspunkte sind sie eng miteinander verbunden. Compliance stellt sicher, dass Unternehmen verantwortungsvoll handeln und keine Schäden verursachen, während Nachhaltigkeit sicherstellt, dass diese Verantwortung über die bloße Einhaltung von Gesetzen hinausgeht und langfristige positive Auswirkungen auf die Welt um uns herum hat.

    Compliance als elementarer Baustein der Nachhaltigkeitsbestrebungen

    Um langfristig erfolgreich zu sein und einen positiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, müssen Unternehmen Compliance als integralen Bestandteil ihrer Nachhaltigkeitsstrategie betrachten. Dies bedeutet nicht nur die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, sondern auch die Integration von ethischen Grundsätzen und sozialen Verantwortlichkeiten in alle Geschäftsaktivitäten. Nur durch ein ganzheitliches Verständnis von Compliance und Nachhaltigkeit können Unternehmen langfristigen Mehrwert schaffen und eine positive Zukunft gestalten.

    In den Entscheidungsgremien einer Gesellschaft sollten Compliance und Nachhaltigkeit daher als zentrale Aufgaben betrachtet werden. Einheitliche Werte im Interesse des Unternehmens sowie eine ganzheitliche Betrachtung von Compliance und Nachhaltigkeit sind dabei unerlässlich für langfristigen Erfolg und positive gesellschaftliche Auswirkungen.

  • In einer zunehmend auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Geschäftswelt erkennen verantwortungsvolle Unternehmen die Bedeutung des Compliance-Designs in Nachhaltigkeitsvereinbarungen und dessen Auswirkungen auf ihr Auftreten am Markt. Fabio Babey, Partner bei IXAR Compliance, betont die entscheidende Rolle dieser Massnahmen bei der Umsetzung von Umweltzielen und der Vermeidung möglicher kartellrechtlicher Sanktionen.

    Compliance-Design als Grundlage für Nachhaltigkeitsvereinbarungen

    Das Compliance-Design von Nachhaltigkeitsvereinbarungen spielt eine entscheidende Rolle für Unternehmen, die ihre Umweltziele ernsthaft verfolgen. Durch die Integration von Compliance-Prinzipien in Nachhaltigkeitsvereinbarungen können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Geschäftspraktiken im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und den höchsten ethischen Standards stehen.

    Auftreten am Markt und Reputationsschutz

    Das korrekte Auftreten am Markt ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, insbesondere in Bezug auf ihr Image und ihre Reputation. Durch ein starkes Compliance-Design in Nachhaltigkeitsvereinbarungen können Unternehmen Vertrauen bei Kunden, Investoren und anderen Stakeholdern aufbauen, indem sie ihre Verpflichtung zur Einhaltung von Umweltstandards und rechtlichen Vorschriften unterstreichen.

    Umsetzung von Umweltzielen und Risikominimierung

    Die Umsetzung von Umweltzielen erfordert nicht nur eine klare Strategie, sondern auch effektive Mechanismen zur Überwachung und Einhaltung. Ein gut durchdachtes Compliance-Design ermöglicht es Unternehmen, ihre Umweltziele wirksam umzusetzen und gleichzeitig potenzielle Risiken wie kartellrechtliche Sanktionen zu minimieren.

    Fazit

    Fabio Babey unterstreicht die zunehmende Bedeutung des Compliance-Designs in Nachhaltigkeitsvereinbarungen für Unternehmen. Durch die Integration von Compliance-Prinzipien können Unternehmen nicht nur ihre Umweltziele erreichen, sondern auch ihr Auftreten am Markt stärken und potenzielle Risiken minimieren. In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit und Compliance immer wichtiger werden, sind verantwortungsvolle Unternehmen gut beraten, diese Aspekte in ihren Geschäftsstrategien zu berücksichtigen.

  • Melde- und KYC-Compliance, Kryptowährungen, RegTech, Beneficial Ownership und ausländische PEP. Gemeinsam mit Nguyen Hoang beleuchtet Fabio Babey die zentralen Compliance-Anforderungen nach der erfolgten GwG-Revision: Melde- und KYC-Compliance. Sodann werden die aktuell bestehenden Compliance Herausforderungen – Kryptowährungen, RegTech, Beneficial Ownership und ausländische PEP – mit Lösungsansätzen dargelegt und es erfolgt ein Ausblick der anstehenden Entwicklungen. Hier ist aktuelle Ausgabe der GesKR.

  • Ein Flasche Wein hier, VIP-Karten dort, das sind grundsätzlich nette Aufmerksamkeiten. Doch wo gilt es aufzupassen?

    Missbräuchlich ist es dann, wenn Mitarbeitende ein Geschenk annehmen, das unmittelbar von einer Gegenleistung abhängt – wenn der Geschäftspartner also beispielsweise den Mitarbeiter für einen erteilten Auftrag belohnen möchte oder nun einen noch zu vergebenden Auftrag von ihm erwartet. Vorsicht ist auch geboten, wenn Geschenke nach Hause an die Privatadresse geschickt werden.

    Anders ist es bei branchenüblichen, geringfügigen Zuwendungen, etwa bei Kugelschreibern oder Kalendern. Diese Art Geschenke dürften – soweit sie nicht zu häufig vorkommen – bereits aufgrund ihres geringen Wertes sozialadäquat und daher akzeptiert sein. Letztlich sind aber auch in diesen Fällen die Umstände des Einzelfalls entscheidend.

    Denn es gibt keinen konkreten festen Wert, ab dem Mitarbeitende sich durch die Annahme eines Geschenks oder eines sonstigen Vorteils pflichtwidrig verhalten. Klar ist aber: Auch ohne besondere Regeln sind Mitarbeitende innerhalb des Unternehmens zu redlichem und gesetzestreuem Verhalten verpflichtet. Auch einseitige Anweisungen des Arbeitgebers, dienstbezogene Geschenke abzulehnen, sind grundsätzlich zulässig.

    Um Missbrauch entgegenzuwirken, sind klare und verbindliche Verhaltensrichtlinien im Rahmen einer Compliance-Struktur empfehlenswert. So kann zum Beispiel in einem Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eine klare Wertgrenze für die Annahme von Geschenken festgesetzt und das Verfahren festgelegt werden, wie Mitarbeitende sich generell in derartigen Fällen oder beim Angebot von wertvolleren Geschenken zu verhalten haben.

Haftung & Sanktionen

  • Die Verantwortlichkeit des Compliance Officers gewinnt infolge eines geradezu inflationären Zuwachses an Compliance Aufgaben zunehmend an Brisanz:

    1. Exekutivmitglied: Wenn Compliance Officer Mitglied im Verwaltungsrat ist oder als faktisches Organ;

    2. Arbeitsrecht: Wenn Compliance Officer als interne Funktion ausgestaltet ist;

    3. Mandatsvertrag: Wenn Compliance Officer als externe Funktion ausgestaltet ist;

    4. Aufsichtsrecht: Wenn Gesellschaft in einem beaufsichtigten Bereich tätig ist;

    5. Strafrecht: Wenn Handlungen des Compliance Officers strafrechtlich relevant ist;

    6. Zivilrecht: Wenn Voraussetzungen für Schadensersatz gegeben sind.

  • Die Aufgabe eines Compliance Officers ist von entscheidender Bedeutung für Unternehmen, um die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sicherzustellen. Doch diese Position birgt auch erhebliche rechtliche Risiken, insbesondere in Bezug auf strafrechtliche Verantwortung und mögliche Schadensersatzansprüche.

    Strafrechtliche Verantwortung und Schadensersatzansprüche

    Ein Compliance Officer kann strafrechtlich haftbar gemacht werden, insbesondere wenn er seine Aufgaben grob fahrlässig oder vorsätzlich vernachlässigt. Diese strafrechtliche Verantwortung kann zu deliktischen Schadensersatzansprüchen führen, sowohl von Geschädigten als auch von geschädigten Unternehmen. Die möglichen finanziellen Folgen können enorm sein und stellen daher ein erhebliches Risiko dar.

    Risiko der Innenhaftung

    Ein weiteres Risiko für Compliance Officer ist die Innenhaftung, bei der das Unternehmen interne Schadensersatzansprüche gegen den Compliance Officer geltend machen kann. Dies kann zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führen und die persönliche Haftung des Compliance Officers verstärken.

    Ordnungsrechtliche Komponente und Aufsichtspflicht

    Zusätzlich zur strafrechtlichen und schadensrechtlichen Verantwortung besteht auch eine ordnungsrechtliche Komponente. Der Compliance Officer kann potenziell von Ordnungsbehörden mit Bußgeldbescheiden belegt werden, insbesondere wenn er seine Aufsichtspflicht vernachlässigt hat. Dies kann ebenfalls zu erheblichen finanziellen Belastungen führen und das Risiko für den Compliance Officer erhöhen.

    Insgesamt ist es für Compliance Officer von entscheidender Bedeutung, sich der rechtlichen Risiken bewusst zu sein und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu minimieren. Dazu gehört eine gründliche Schulung in rechtlichen Angelegenheiten, die Einhaltung von Compliance-Richtlinien und eine proaktive Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften innerhalb des Unternehmens. Nur so können Compliance Officer ihre Aufgaben effektiv erfüllen und das Unternehmen vor rechtlichen Risiken schützen.

  • Eine glaubwürdige und effektive Compliance erfordert nicht nur die Festlegung klarer Regeln und Richtlinien, sondern auch die konsequente Durchsetzung dieser Vorgaben durch adäquate Sanktionen. Compliance-Verstösse müssen von Unternehmen daher grundsätzlich sanktioniert werden, um Nachahmungen zu vermeiden, die Compliance-Bemühungen gegenüber untersuchenden Behörden zu unterstreichen und die öffentliche Wahrnehmung des Unternehmens positiv zu beeinflussen.

    Vermeidung von Nachahmungen und Stärkung der Compliance-Kultur

    Eine konsequente Sanktionierung von Compliance-Verstössen sendet ein klares Signal an Mitarbeiter und Stakeholder, dass das Unternehmen seine Regeln ernst nimmt und Verstösse nicht toleriert. Dies trägt dazu bei, die Compliance-Kultur im Unternehmen zu stärken und Nachahmungen zu vermeiden, da Mitarbeiter die Konsequenzen ihres Fehlverhaltens erkennen.

    Unterstreichung der Compliance-Bemühungen gegenüber Behörden

    Insbesondere im Falle von Untersuchungen durch Behörden ist es wichtig, dass Unternehmen ihre Compliance-Bemühungen nachweisen können. Die konsequente Sanktionierung von Compliance-Verstössen zeigt den Behörden, dass das Unternehmen seine Verantwortung ernst nimmt und aktiv gegen Regelverstöse vorgeht. Dies kann dazu beitragen, das Vertrauen der Behörden in das Unternehmen zu stärken und das Risiko von Sanktionen zu reduzieren.

    Bedeutung für die öffentliche Wahrnehmung und mögliche Sanktionsreduktion

    Die öffentliche Wahrnehmung eines Unternehmens kann massgeblich von seiner Compliance-Praxis beeinflusst werden. Eine glaubwürdige und effektive Compliance, die durch adäquate Sanktionen gestützt wird, kann das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit verbessern und Vertrauen bei Kunden, Investoren und anderen Stakeholdern schaffen. In Einzelfällen kann eine konsequente Sanktionierung von Compliance-Verstössen sogar zu einer Reduktion von Sanktionen durch Behörden führen, da das Unternehmen seine Bereitschaft zur Kooperation und zur Verbesserung seiner Compliance-Praxis unter Beweis stellt.

    Insgesamt ist die Sanktionierung von Compliance-Verstössen ein wesentlicher Bestandteil einer glaubwürdigen und effektiven Compliance-Strategie. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass ihre Sanktionspraxis angemessen ist und klar definierte Verfahren für die Durchsetzung von Sanktionen vorhanden sind. Dies trägt nicht nur zur Einhaltung von Regeln und Richtlinien bei, sondern stärkt auch das Vertrauen in das Unternehmen und reduziert das Risiko von Sanktionen durch Behörden.

Verantwortung und Kultur

  • Compliance ist weit mehr als nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und die Entwicklung von Prozessen. Vielmehr bedeutet Compliance als Führungsaufgabe, dass der Compliance Officer im ständigen Austausch mit den Mitarbeitern steht, an Meetings teilnimmt, Entscheidungen kommuniziert und als Vorbild agiert. Auf diese Weise rückt der Compliance Officer den Menschen in den Mittelpunkt und trägt massgeblich zur Compliance-Kultur im Unternehmen bei.

    Kontinuierlicher Austausch und transparente Kommunikation

    Der Compliance Officer sollte nicht isoliert an seinem Schreibtisch arbeiten, sondern aktiv auf die Mitarbeiter zugehen und ein offenes Ohr für ihre Anliegen haben. Durch einen kontinuierlichen Austausch und transparente Kommunikation können etwaige Compliance-Herausforderungen frühzeitig erkannt und gemeinsam gelöst werden.

    Teilnahme an Meetings und Erklärung von Entscheidungen

    Die Teilnahme an Meetings und die Erklärung von Entscheidungen sind wesentliche Bestandteile der Führungsaufgabe eines Compliance Officers. Indem er aktiv an den Diskussionen teilnimmt und die Hintergründe seiner Entscheidungen verständlich kommuniziert, schafft er Vertrauen und Akzeptanz bei den Mitarbeitern.

    Vorbildfunktion und Förderung einer Compliance-Kultur

    Als Vorbild agierend trägt der Compliance Officer massgeblich zur Entwicklung einer starken Compliance-Kultur im Unternehmen bei. Indem er selbst die Compliance-Richtlinien vorlebt und die Bedeutung von ethischem Verhalten betont, motiviert er die Mitarbeiter, sich ebenfalls an die Regeln zu halten und ein integres Arbeitsumfeld zu schaffen.

    Schlussfolgerung

    Compliance als Führungsaufgabe erfordert mehr als nur das Erfüllen administrativer Aufgaben. Es geht vielmehr darum, eine Kultur des Vertrauens, der Offenheit und des ethischen Handelns zu fördern. Indem der Compliance Officer im kontinuierlichen Austausch mit den Mitarbeitern steht, an Meetings teilnimmt, Entscheidungen erklärt und als Vorbild agiert, kann er dazu beitragen, dass Compliance nicht nur eine Pflicht, sondern eine Selbstverständlichkeit im Unternehmen wird.

  • Die erfolgte Gesetzesänderung im Rahmen der Konzernverantwortungsinitiative hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen und insbesondere auf ihre Verwaltungsräte. Eine zentrale Neuerung sind die Berichtspflichten, die vom Verwaltungsrat umgesetzt werden müssen. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten wird als Offizialdelikt angesehen und kann zu Bussgeldern führen. Zudem drohen Sanktionen für diejenigen, die falsche Angaben machen oder die Berichterstattung unterlassen, sowie für diejenigen, die den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten nicht nachkommen.

    Berichtspflichten für Verwaltungsräte

    Die Verwaltungsräte von Unternehmen sind nun verpflichtet, bestimmte Berichte gemäss den neuen gesetzlichen Vorgaben zu erstellen und vorzulegen. Diese Berichte sollen Informationen über die Einhaltung von Menschenrechten, Umweltstandards und sozialen Verantwortlichkeiten enthalten. Die Verwaltungsräte müssen sicherstellen, dass diese Berichte korrekt und vollständig sind, da sie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich sind.

    Offizialdelikt und Bussgelder

    Die Nichteinhaltung der Berichtspflichten wird als Offizialdelikt angesehen, was bedeutet, dass die Behörden von Amts wegen ermitteln können, ohne dass ein Strafantrag gestellt werden muss. Verwaltungsräte, die falsche Angaben machen oder die Berichterstattung unterlassen, können mit Bussgeldern belegt werden. Diese Budgelder können je nach Schwere des Verstosses erheblich sein und das Unternehmen finanziell belasten.

    Sanktionen für Verletzung von Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten

    Zusätzlich zu den Berichtspflichten müssen Verwaltungsräte sicherstellen, dass alle relevanten Unterlagen ordnungsgemäss aufbewahrt und dokumentiert werden. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann ebenfalls zu Sanktionen führen, einschliesslich weiterer Bussgelder und möglicher rechtlicher Konsequenzen.

    Fazit

    Die neuen Gesetzesänderungen zur Konzernverantwortungsinitiative stellen Verwaltungsräte vor erhebliche Herausforderungen und Verantwortlichkeiten. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass sie sich der Berichtspflichten bewusst sind und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, um potenzielle Bussgelder und rechtliche Risiken zu vermeiden. Eine umfassende Compliance mit den neuen Vorschriften ist unerlässlich, um die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu gewährleisten und das Vertrauen der Stakeholder zu erhalten.

  • Die Unternehmenskultur ist ein entscheidender Faktor für den langfristigen Erfolg und das ethische Handeln eines Unternehmens. Compliance-Kultur kann nicht einfach eingekauft werden, sondern muss von innen heraus aufgebaut, weiterentwickelt und gepflegt werden. Fabio Babey, Experte auf dem Gebiet der Compliance, bietet wertvolle Unterstützung bei den wichtigsten Parametern für den Aufbau und die Aufrechterhaltung einer starken Compliance-Kultur im Unternehmen.

    Aufbau einer Compliance-Kultur

    Der erste Schritt zur Schaffung einer Compliance-Kultur besteht darin, ein klares Verständnis für die Bedeutung von Compliance im gesamten Unternehmen zu schaffen. Dies umfasst die Festlegung von Richtlinien, Schulungen für Mitarbeiter und die Einbindung von Compliance in die Unternehmenswerte und -ziele.

    Aufrechterhaltung der Compliance-Kultur

    Eine einmal etablierte Compliance-Kultur muss kontinuierlich gepflegt und weiterentwickelt werden. Dies erfordert regelmäsige Schulungen, Kommunikation von Compliance-Erfolgen und Herausforderungen sowie eine offene Feedback-Kultur, in der Mitarbeiter Bedenken oder Verstösse melden können.

    Wiederholung und Verstärkung von Compliance-Botschaften

    Um die Compliance-Kultur im Unternehmen zu festigen, ist es wichtig, Compliance-Botschaften regelmässig zu wiederholen und zu verstärken. Dies kann durch interne Kommunikationskampagnen, Schulungen und Veranstaltungen erfolgen, die die Bedeutung von Compliance in den Köpfen der Mitarbeiter verankern.

    Förderung der Akzeptanz und Einbindung aller Mitarbeiter

    Eine erfolgreiche Compliance-Kultur erfordert die Akzeptanz und Einbindung aller Mitarbeiter auf allen Ebenen des Unternehmens. Dies bedeutet, dass Führungskräfte als Vorbilder agieren und Mitarbeiter aktiv in den Compliance-Prozess einbeziehen sollten. Fabio Babey kann dabei unterstützen, Strategien zu entwickeln, um eine breite Akzeptanz für Compliance-Massnahmen zu schaffen und eine Kultur des ethischen Handelns zu fördern.

    Fazit

    Der Aufbau und die Pflege einer internen Compliance-Kultur sind von entscheidender Bedeutung für den langfristigen Erfolg und die Reputation eines Unternehmens. Mit der Unterstützung von Experten wie Fabio Babey können Unternehmen sicherstellen, dass sie die wichtigsten Parameter für den Aufbau einer starken Compliance-Kultur verstehen und effektiv umsetzen, um ein integres Arbeitsumfeld zu schaffen und Compliance als integralen Bestandteil der Unternehmenskultur zu etablieren.

  • Drei einfache Compliance-Tipps für Manager, damit die Compliance im Unternehmen auch tatsächlich gelebt und umgesetzt wird. Mehr dazu im Video von Fabio Babey.

Untersuchungen

  • 1. Know-how: Hat der Anbieter die Erfahrung und Branchenkenntnisse.

    2. Ressourcen: Ist «Manpower» intern und extern quantitativ und qualitativ sichergestellt?

    3. IT-Kenntnisse: Welche IT-Tools setzt der Provider ein?

    4. Legal: Welche materiellen und prozessualen Rechtskenntnisse haben die untersuchenden Personen?

  • 1. «Chemie»: Haben die Untersuchenden die nötigen personal skills?

    2. Timing: Ist die geplante Timeline plausibel?

    3. Background-Check: Was kann der Anbieter wirklich – was ergibt ein Check auf «Herz und Nieren» (CV, Publikationen)?

    4. Meeting: Kennen Sie die untersuchenden Personen persönlich?

  • 1. Festlegung Strategie: Planung der internen Untersuchung.

    2. Identifizierung Stakeholder: Welche internen Stellen sind zu informieren?

    3. Identifizierung interner Hauptansprechpartner: Beizug entsprechender Abteilungen und Personen im Unternehmen.

    4. Identifizierung externer Hauptansprechpartner: Beizug entsprechender Dritter.

  • 1. Untersuchungsteam: Zusammenstellung des Untersuchungsteams durch interne und/oder externe Spezialisten wie Compliance Officer, Kanzleien, Beratungs- unternehmen etc.

    2. Technische, organisatorische und zeitliche Herausforderungen: Festlegung verschiedener Parameter wie Aufbewahrung der Daten (Beweise, Dokumente), Kommunikationskanäle, Vertraulichkeit, Meeting-Räume, Standorte, An- und Abwesenheiten etc.

    3. Offenlegung der Ergebnisse: Vorgehen hinsichtlich Offenlegung gegenüber Strafverfolgungsbehörden, Prüfungsausschuss, externen Prüfern und Regulierungsbehörden.

    4. Verantwortlichkeiten: Gerade in grösseren Untersuchungsteams ist es notwendig, die Verantwortlichkeiten klar zu regeln.

  • 1. In Verdachtsfällen ist eine Sachverhaltsabklärung zwingend notwendig;

    2. Dem Mitarbeitenden muss das rechtliche Gehör gewährt werden und er muss über die Vorwürfe informiert werden (Möglichkeit zur Verteidigung);

    3. Der Mitarbeitende unterliegt grundsätzlich einer Auskunftspflicht. Er kann eine Auskunft verweigern, wenn die Arbeitnehmerinteressen höher zu werten sind als das Aufklärungsinteresse des Arbeitgebers;

    4. Personenbezogene Auswertung von Randdaten im Internet sowie von geschäftlichen Telefongesprächen ist nur bei vorgängiger Information des Mitarbeitenden und wenn mindestens ein Missbrauchsverdacht vorliegt erlaubt.

  • 1. Personendaten (und E-Mails): Gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. a DSG sind alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen, als Personendaten zu qualifizieren.

    2. Vorgängige Information über die Datenauswertung: Eine vorgängige Information des Mitarbeitenden, dass dessen Daten für eine interne Untersuchung ausgewertet werden, ist im Falle eines Deliktsverdachts oder eines Regelverstosses nicht notwendig.

    3. Einwilligung in Untersuchungs- und Überwachungsmassnahme: Mitarbeitende müssen freiwillig in die konkrete Untersuchungs- und Überwachungsmassnahme einwilligen (Art. 4 Abs. 5 DSG).

    4. Durchsuchung von Daten: Für eine Auswertung der Mitarbeitendendaten ist eine rechtliche Grundlage notwendig.

  • Die Überwachung von Mitarbeitenden stellt grundsätzlich eine Persönlichkeitsverletzung dar und bedarf daher einer rechtlichen Grundlage. Gemäss Artikel 328b des Obligationenrechts (OR) dürfen Arbeitgeber Daten über Mitarbeitende nur unter bestimmten Bedingungen bearbeiten:

    1. Die Daten müssen entweder die Eignung des Mitarbeitenden für das Arbeitsverhältnis betreffen oder für die Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sein.

    2. Darüber hinaus muss die Datenbearbeitung gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Datenschutzgesetzes (DSG) stets verhältnismässig sein. Das bedeutet, dass die Überwachung in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen muss und nicht über das hinausgehen darf, was für die Erreichung dieses Ziels erforderlich ist.

    Beispiele für zulässige Überwachungsmaßnahmen könnten die Überprüfung der Arbeitszeiten mittels Zeiterfassungssystemen oder die Überwachung der Nutzung von Unternehmensgeräten und -netzwerken sein, sofern diese Massnahmen zum Schutz der Unternehmensinteressen oder der Sicherheit der Mitarbeitenden erforderlich sind und die Verhältnismäßigkeitsanforderungen erfüllen.

    Arbeitgeber sollten jedoch sicherstellen, dass sie die Datenschutzbestimmungen einhalten und die Mitarbeitenden über jegliche Überwachungsmaßnahmen transparent informieren. Zudem sollten sie sicherstellen, dass die erhobenen Daten angemessen geschützt und nur für legitime Zwecke verwendet werden.

  • Die Auskunftspflicht von Mitarbeitenden gegenüber dem Arbeitgeber ist ein wichtiger Aspekt des Arbeitsverhältnisses und wird durch die Treuepflicht des Mitarbeitenden gegenüber dem Arbeitgeber begründet. Mitarbeitende sind verpflichtet, dem Arbeitgeber vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig über ihre Arbeitstätigkeit Auskunft zu geben.

    Wenn ein Mitarbeitender ungerechtfertigt die Aussage verweigert, kann dies als Verletzung der Treuepflicht betrachtet werden und entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen. Insbesondere Mitarbeitende mit einer höheren Hierarchiestufe haben eine umfassendere Auskunftspflicht, da ihre Handlungen und Entscheidungen oft weitreichende Auswirkungen auf das Unternehmen haben können.

    Es ist wichtig zu beachten, dass die Auskunftspflicht auch Aspekte umfasst, die sich potenziell negativ auf den Mitarbeitenden auswirken könnten. Dies bedeutet, dass der Mitarbeitende verpflichtet ist, dem Arbeitgeber auch unangenehme Informationen mitzuteilen, sofern sie relevant für die Arbeitstätigkeit sind.

    Durch die Einhaltung der Auskunftspflicht können Transparenz und Vertrauen im Arbeitsverhältnis gewährleistet werden. Unternehmen sollten jedoch sicherstellen, dass sie die Auskunftspflicht ihrer Mitarbeitenden klar kommunizieren und diese entsprechend unterstützen, um eine effektive Zusammenarbeit zu gewährleisten.

  • Die Regelungen zur Beweiserhebung und -verwertung sind aus unternehmerischer Sicht von entscheidender Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf mögliche Zivil- oder Strafverfahren.

    Grundsätzlich ist die Verwendung von Beweismitteln zulässig, wenn das öffentliche Interesse an der Wahrheitsfindung das Schutzinteresse des durch die Beweismittelbeschaffung verletzten Rechtsguts überwiegt. Die Abwägung erfolgt dabei anhand verschiedener Kriterien:

    1. Das öffentliche Interesse an der Wahrheitsfindung wird je nach anwendbarer Verfahrensmaxime und der Höhe des Streitwerts gewichtet. In komplexen Rechtsstreitigkeiten oder bei hohen finanziellen Interessen kann das öffentliche Interesse an der Wahrheitsfindung besonders stark wiegen.

    2. Das Schutzinteresse des verletzten Rechtsguts hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Rang des verletzten Rechtsguts, die Intensität der Beeinträchtigung und das Vorliegen von Mitwirkungs- oder Verweigerungsrechten. Je höher der Rang des verletzten Rechtsguts und je intensiver die Beeinträchtigung, desto schwerwiegender können die Interessen des Geschädigten sein.

    Unternehmen sollten diese Kriterien sorgfältig abwägen und bei der Beweiserhebung und -verwertung entsprechende rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass ihre Handlungen den geltenden rechtlichen Anforderungen entsprechen und potenzielle Risiken minimiert werden.